Die Auskünfte hierüber beziehen sich vorwiegend auf den Aktenlauf, d.h.
- Fristen bei Verständigung
- Genehmigungsverfahren Gemeinde
- Genehmigungsverfahren Land
- Kundmachung
- Verordnungsprüfung Land
Die Planauskünfte obliegen vorwiegend den zuständigen Technikern. Änderungen zum Flächenwidmungsplan und Informationen hierzu erfragen sie bitte ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter.