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Beschluss Gemeinderat vom 11.12.2025
Mit Beschluss der OÖ. Landesregierung vom 06.06.2005 wurden entsprechend § 7 Abs. 4. Ziff. 7 der Förderungsrichtlinien des Landes OÖ. für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft Mindestgebühren für Anschluss- und Benützungsgebühren von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen als Voraussetzung einer Gewährung von Landesmitteln neu festgelegt.
Die nachfolgend angeführten Beträge verstehen sich pro m³ zuzüglich 10% MwSt.