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Beschluss des Gemeinderates vom 12.12.2024
Die nachfolgend angeführten Beträge verstehen sich zuzüglich 20% MwSt.
Die Anwesenheit von gemeindeeigenem bzw. Personal des Sportzentrums Ried im Innkreis ist pro angefangene Stunde der Anwesenheit und pro Person nach folgenden Stundensätzen zu vergüten: